Gerne bieten wir Ihnen Termine nach vorheriger Vereinbarung telefonisch, per Mail oder online an.
Herzlich willkommen in der
Wahlarztordination FOKUS HAND in Graz
Als Facharzt für Orthopädie und Traumatologie mit Schwerpunkt Handchirurgie bin ich auf die Diagnostik und Behandlung sämtlicher Beschwerden, Schmerzen und Verletzungen von Hand und Handgelenk spezialisiert. Ob Nervenengpass, Sehnenproblem, Arthrose oder Folge eines Unfalls – ich begleite Sie von der Erstuntersuchung bis zur vollständigen Genesung mit höchster fachlicher Expertise.
In meiner Ordination steht eine individuelle und umfassende Betreuung im Mittelpunkt. Gemeinsam finden wir die Therapie, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Vorrangig setze ich auf konservative Behandlungsmethoden, um operative Eingriffe nach Möglichkeit zu vermeiden. Sollte dennoch eine Operation notwendig werden, erhalten Sie eine ausführliche Beratung vor dem Eingriff sowie eine engmaschige postoperative Betreuung inklusive Begleitung während der physio- oder ergotherapeutischen Nachbehandlung.
Dániel Vátyi
Wahlarzt aller Kassen
TERMINE
OPERATIONEN
Die Durchführung handchirurgischer Operationen findet in Privatkliniken statt.
HINWEIS STORNOGEBÜHREN
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei Absagen oder Terminverschiebungen weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin 80 % der Gebühr berechnet werden. Diese Regelung ist notwendig, um einen geregelten Praxisablauf zu gewährleisten und frei werdende Termine rechtzeitig an andere Patientinnen und Patienten vergeben zu können.
Rückerstattung der Wahlarztkosten
Nach Ihrem Termin erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die Sie per QR-Code, IBAN oder in bar begleichen können. Sobald die Zahlung erfolgt ist, kümmere ich mich um die Übermittlung an Ihre Krankenkasse. Die Rückerstattung wird anschließend automatisch auf Ihr Konto überwiesen. Je nach Krankenkasse erhalten Sie bis zu 80 % des Kassentarifs zurück. Wenn Sie zusätzlich privat versichert sind, kann Ihre Zusatzversicherung weitere Kosten übernehmen. Ein eventuell verbleibender Betrag kann steuerlich geltend gemacht werden.